Debattenantrag: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen

Geschäftsstelle

Den Bürgerinnen sollte eine abschließende Entscheidung in Bezirksangelegenheiten durch Bürgerentscheid nicht mehr durch Maßnahmen entzogen werden können, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist. Daher dürfen Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr bebzw. verhindert werden. Diese Teilhabe wurde in der Vergangenheit auch im Bezirk Wandsbek mehrfach durch den Senat ausgebremst.

Die Linke hat den folgenden Debattenantrag zur Bezirksversammlung am 7.11.2019 eingebracht:

Sachverhalt:
Den Bürgerinnen sollte eine abschließende Entscheidung in Bezirksangelegenheiten durch Bürgerentscheid nicht mehr durch Maßnahmen entzogen werden können, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist. Daher dürfen Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr bebzw. verhindert werden. Die Bindungswirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gegenüber Bezirk und Senat ermöglicht die direkte und wirksame Teilhabe der Bürgerinnen an politischen Entscheidungen
in örtlichen Angelegenheiten ihres Bezirks.
Diese Teilhabe wurde in der Vergangenheit auch im Bezirk Wandsbek mehrfach durch den Senat
ausgebremst:
2002: Landschaftsschutz Immenhorstweg, Fischkamp und Hoisbütteler Straße
2008: Bücherhalle Sasel
2015: Ü-Gebiet Berner AU
2016: KUZ Volksdorf
2016/17: Rahlstedt 131
2018: Freibad Wiesenredder
Die Begründung des Gesamtstädterischen Interesses wirkt für viele Men-schen vorgeschoben, um sich der Debatte zu entziehen. Die Folge ist Wut und Demokratie-verdruss.


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt die Volksinitiative „Bürger-begehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort.“

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, dass zukünftig in Bezirksangelegenheiten auch die Beschlüsse der Hamburger Bezirksversammlungen für den Senat und die Hamburger Verwaltung bindend sind und nur im Wege eines neuen Beschlusses der zuständigen Bezirksversammlung abgeändert werden.
  2. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die Verwaltung gemäß § 19 BezVG auf, in allen öffentlichen Gebäuden Unterschriftenlisten der Volksinitiative auszulegen, so dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterschreiben können.
  3. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die Verwaltung gemäß § 19 BezVG auf, sich beim Senat mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch die Beschlüsse der Hamburger Bezirksversammlungen zukünftig bindend sind.

Mehr Informationen unter:
https://www.buergerbegehren.info/