Was tun gegen Wuchermieten in Wandsbek
Zu hohe Mieten werden in Wandsbek und Hamburg nicht bekämpft – selbst wenn sie illegal sind. Angebote, die mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietenspiegel liegen, nennt man Wuchermieten. Solche Mieten sind laut § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Zeitraum von 2020 bis 2022 knapp 1.400 solcher Fälle verfolgt und 419.000 Euro Rückzahlungen an die Mieter*innen durchsetzen können. In Hamburg tun jedoch weder der rot-grüne Senat, noch die Wandsbeker Ampel-Koalition etwas dagegen.
Aus unserer kleinen Anfrage in der Bezirksversammlung geht hervor, dass in Wandsbek in den letzten 3 Jahren nur ein einziges Verfahren wegen Mietwucher eingeleitet wurde. Im Rest der Stadt sieht es ähnlich aus: In Hamburg wurden 2020 und 2021 insgesamt nur vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mietwucher eingeleitet.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Mietwucher in Hamburg und Wandsbek angemessen verfolgt wird und die Mieter*innen Informationen erhalten, wie sie sich wehren können. Als Vertreter*innen der LINKEN in Hamburg sind wir außerdem Teil des Aktionsbündnis Offensiv für Wohnraum, das heute ab 17 Uhr für soziale Wohnungspolitik auf die Straße geht.
Du willst wissen, ob du eine Wuchermiete zahlst und was du dagegen tun kannst?
Dafür haben wir als LINKE einen Mietwucher-Check entwickelt. Klick dafür einfach auf MIETWUCHER-APP.de.
Dort findest du auch weitere Informationen zum Thema Wuchermieten und wie du dich dagegen wehren kannst.
Weitere Links:
- Hier ist die Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek zum Thema Mieten
- Aufruf Aktionsbündnis Offensiv für Wohnraum (PDF)
- Die Linksfraktion Wandsbek hatte diesen Antrag zum Thema Mieten in die Bezirksversammlung eingebracht, der im folgenden direkt nachzulesen ist:
Mietwucher im Bezirk Wandsbek bekämpfen und verhindern - Debattenantrag der Fraktion Die Linke (Drucksachen–Nr. 22-0559)
Für viele Menschen im Bezirk Wandsbek bedeuten steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mietenliegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietenspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft.
Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: mussten die Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.
Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon mehr zahlen müssen als erlaubt, im Durchschnitt 376 Euro im Monat.
Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.
Mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gibt es ein Instrument gegen überteuerte Mieten, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell wendet Frankfurt am Main diesen Paragraphen im großen Stil und erfolgreich an. Mit knapp 1.400 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde bewiesen, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Mietwucher eine Aussicht auf Erfolg haben.
So wie Frankfurt am Main ist auch Hamburg gemäß § 201a im Baugesetzbuch ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Mietwucher in Frankfurt am Main ist auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt informiert dort u.a. über ihre Internetseite und ein Infoblatt Mieter*innen über die Rechtslage und bieten ihnen Hilfe an. Ein wichtiger Hinweis ist dabei auch, dass ihnen in dem Verfahren keine Kosten entstehen, was neben Unwissenheit und Angst vor Wohnungsverlust ein weiterer Grund ist, warum Mieter*innen nicht gegen unrechtmäßig hohe Mieten vorgehen. Auf der Internetseite des Bezirksamtes Wandsbek sind zu dem Thema keine Informationen zu finden.
Der Bezirk Wandsbek muss dem guten Beispiel von Frankfurt am Main folgen. Nach einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Die Verfolgung durch den Bezirk hat auch den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit ihren Vermieter*innen gehen müssen, um an ihr Recht zu kommen. Wandsbek sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement nutzen.
Davon unbenommen, muss der § 5 WiStG reformiert werden. Die Anwendung sollte erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dass dies in absehbarer Zeit passiert, ist unwahrscheinlich. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde leider erst vor Kurzem von der Bundesregierung abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird dazu aufgefordert
- Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, allgemein als Mietwucher bekannt, konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
- mehr Stellen dafür in der Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Wandsbek zu schaffen
- nach Vorbild des erfolgreichen Vorgehens der Stadt Frankfurt am Main ein Musterverfahren zu entwickeln. Die Mietervereine, weitere Anlaufstellen für Mieter*innenberatung sowie alle betreffenden, insbesondere die mit der Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergelds beauftragten Behörden, sind daran zu beteiligen.
- für die Entwicklung des Musterverfahrens sowie die erfolgreiche Anwendung ausreichende finanzielle Mittel, insbesondere im Hinblick auf mögliche Prozesskosten und -risiken, vorzusehen.
- um eine Absenkung der Miete und entsprechende Rückzahlungen in möglichst vielen Fällen zu ermöglichen, Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach § 5 WiStG auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen vom sowie durch Aushänge und Flyer im Bezirksamt Wandsbek zu veröffentlichen. Eine breite Informations- und Werbekampagne soll über das neue Engagement zur Verfolgung von Mietwucher aufklären.
- der Bezirksversammlung bis zum 31.03.2025 erstmalig über den Sachstand zu berichten.