Protest muss trotz Corona möglich sein!

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Aufgrund der Corona-Pandemie herrscht in Hamburg derzeit ein umfassendes Versammlungsverbot. Zwar gibt es juristisch die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen und Versammlungen bei denen der Infektionsschutz gewahrt wird zu genehmigen. Jedoch waren alle Hamburger Initiativen, die eine solche Ausnahmeregelung beantragt haben bisher erfolglos.

Aufgrund der Corona-Pandemie herrscht in Hamburg derzeit ein umfassendes Versammlungsverbot. Zwar gibt es juristisch die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen und Versammlungen bei denen der Infektionsschutz gewahrt wird zu genehmigen. Jedoch waren alle Hamburger Initiativen, die eine solche Ausnahmeregelung beantragt haben bisher erfolglos. Darauf hat vergangene Woche bereits Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hingewiesen (mehr dazu ist hier zu lesen: „Corona darf nicht ausgenutzt werden, um Protest zu verhindern“).

Auch die Linksfraktion Wandsbek schließt sich dieser Forderung an und plädiert dafür, Kundegebungen, die den Infektionsschutz einhalten zuzulassen. So hat beispielsweise die Initiative Seebrücke Hamburg für den kommenden Samstag, 18.4. eine große Abstands-Mahnwache angemeldet. Um das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Sichtbarmachung unmenschlicher Zustände, wie bspw. in den griechischen Flüchtlingslagern auch auch in Zeiten von Corona durch protestieren sichtbar zu machen, müssen Polizei, Gesundheitsbehörde und die politischen Verantwortlichen kooperieren (mehr zur Anmeldung der Abstandsmahnwache von Seebrücke ist hier zu lesen).