Rechtsbruch mit Ansage
Pressemitteilung: Nein – Brot, Bett, Seife reichen eben nicht. Nicht für ein menschenwürdiges Dasein und auch nicht für die Einhaltung europäischer Gesetze. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun eindeutig festgestellt. Auch Kleidung beziehungsweise Mittel für diese und ein Minimum an finanziellen Mitteln, um zumindest ein Stück Selbstbestimmung zu ermöglichen, sind „elementarste Bedürfnisse“, so der EuGH.
So richtig die Entscheidung des Gerichts ist, so wenig überraschend ist sie auch. Sozialgerichte in Deutschland und auch viele Jurist*innen haben vorab darauf hingewiesen, dass Leistungsausschlüsse, wie sie etwa im Rahlsteder Dublin-Zentrum seit 2025 gelten, unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sind.
„Dass dies gegen EU-Recht verstößt war der Linksfraktion schon damals klar. Und auch Innensenator Andy Grote war das klar, er hat es aber trotzdem gemacht. Rechtsbruch mit Ansage also“, so Thomas Iwan (Vorsitzender Linksfraktion).
Die bereits 2019 beschlossenen Leistungskürzungen wurden 2024 von der Ampel-Regierung sogar noch einmal verschärft. Denn kurz vor dem Ende der Koalition wollte diese noch einmal Härte demonstrieren. Angesichts erschreckender aktueller Umfrage-Ergebnisse für die AFD fragt sich Thomas Iwan: „Wie sieht es denn mit der Halbierung der AFD mittels harter Migrationspolitik aus? Das scheint ja ein nachahmenswertes Erfolgsmodell zu sein.“
Die Linksfraktion hat schon im April 2025 gefordert, von der Anwendung der Leistungsausschlüsse abzusehen, und alle Verfahren im Bezirk im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Europarecht durchzuführen. Alle anderen Fraktionen hatten dies abgelehnt: Beschluss und Drucksache
Die Ausschlüsse sind nach dem jüngsten Urteil rechtswidrig. Auch die ab dem 12. Juni geltenden neuen Vorschriften des europäischen Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) dürfen das von den Richter*innen in Luxemburg beschlossene Existenzminimum nicht unterschreiten. Auch wenn der amtierende Innenminister Dobrindt (CSU) das anders sieht. Iwan fordert die Bezirksversammlung daher auf: „Das Dublin-Zentrum gehört geschlossen, und nun liegt ein Gerichtsurteil vor, mit dem Sie dafür beim Senat vorsprechen können.“
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