Rede zum Debattenantrag "Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat Wandsbek" von Sabine Muhl

Debattenantrag "Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat Wandsbek" bei der Bezirksversammlung Wandsbek am 3.3.2022

Bei der Bezirksversammlung Wandsbek am 3. März 2022 hat die Linksfraktion Wandsbek einen Debattenantrag zum Thema "Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat Wandsbek" eingebracht. Hiermit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Arbeit der Mitglieder im Inklusionsausschuss gleichwertig zur Arbeit von Ausschüssen oder anderer Beiräte monetär entlohnt werden kann. Hier findet ihr die Rede unserer inklusionspolitischen Sprecherin Sabine Muhl zu unserem Debattenantrag. Außerdem könnt ihr Euch die Reden unseres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Iwan zum Bebauungsplan Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 Hammer Straße sowie zur Geringen Auslastung der P+R-Anlagen in Wandsbek anschauen.

Unser Debattenantrag im ganzen Wortlaut:

Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat Wandsbek
Debattenantrag der Fraktion Die Linke


Sachverhalt:
Im Jahr 2012 hat sich der Inklusionsbeirat (für Menschen mit Behinderung) in Wandsbek konsti-
tuiert.
Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2015 stellt die Bezirksversammlung für die Jahre 2015 bis
2019 jährlich 40.000,- € für die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zur Verfügung (Drs. 20-
1147). 2019 hat die Bezirksversammlung außerdem den Beschluss gefasst, den Inklusions-
fonds für die Jahre 2020 bis 2024 zu verstetigen und jährlich 75.000,- € zur Verfügung zu stel-
len (Drs. 21-0724). Um die benötigten Dolmetscher:innen- und Übersetzungsleistungen für die
Arbeit des Inklusionsbeirats sicherzustellen, beschließt die Bezirksversammlung 2020 außer-
dem eine „dauerhafte unbefristete Aufstockung des Jahresbudgets des bezirklichen Inklusions-
beirats Wandsbek auf insgesamt € 12.000“ (s. Drs. 21-1083). In den aufgeführten Mitteln sind
jedoch bisher keine Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder eingeplant.
Die Linksfraktion Wandsbek befürwortet eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des
Inklusionsbeirats, dafür müssen jedoch noch die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen
geschaffen werden. In Altona hat die Bezirksversammlung einen entsprechenden Antrag, ein-
gebracht von SPD und Grünen, am 22.2.2018 einstimmig angenommen. Die Finanzbehörde
wurde entsprechend aufgefordert, für den Inklusionsbeirat finanzielle Mittel bereitzustellen, da-
mit die deren Mitglieder analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Regelung eine Auf-
wandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Gremienarbeit erhalten können (s. Drs. Nr. 20-
4565, Bezirksversammlung Altona).


Die Finanzbehörde hat auf diesen Empfehlungsbeschluss der Bezirksversammlung Altona mit
ihrem Schreiben vom 30. April 2018 wie folgt geantwortet (vgl. Mitteilungsdrucksache Nr. 20-
4782): „Eine Entschädigung kommt daher nur in Betracht, wenn der Beirat nach § 16 des Ge-
setzes über Verwaltungsbehörden von der fachlich zuständigen Behörde als Verwaltungsaus-Seite: 2/2
schuss für einzelne Abteilungen oder Dienstzweige oder für die ihr unterstehenden Ämter ein-
gesetzt wird bzw. worden ist.“
Demnach kann den Beiratsmitgliedern erst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro
für die Teilnahme an jeder Vollsitzung gezahlt werden, wenn die zuständige Fachbehörde den
Inklusionsbeirat als Verwaltungsausschuss eingesetzt hat. Dies folgt aus § 2 Absatz 1 Satz 1
des Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetzes.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen, dass


Petitum/Beschluss:
1. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration aufgefordert wird,
den Wandsbeker Inklusionsbeirat gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden
als Verwaltungsausschuss einzusetzen.
2. die Finanzbehörde aufgefordert wird, dem Bezirksamt die erforderlichen finanziellen Mit-
tel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Wandsbeker Inklu-
sionsbeirats umgehend zur Verfügung zu stellen.

Hier klicken um den Debattenantrag als PDF abzurufen (Drs. 21-4895)