Schriftliche Kleine Anfrage: Wie arbeitet der Wohnraumschutz in Wandsbek?

Wir haben nachgehakt: Die bezirklichen Wohnraumdienstschutzstellen sind für die Bekämpfung von unnötigen Leerstand oder auch wohnraumschutzrechtliche Verfahren bei illegalen Ferienwohnungen zuständig. Die Erfassung statistischer Werte ist bei der Evaluation im Kampf gegen Leerstand und für mehr Wohnraum ein essentieller Bestandteil. Im November vergangenen Jahres hat die Bezirksversammlung Wandsbek deshalb beschlossen, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sich dafür einsetzt, "dass im Rahmen des begleitenden Berichtswesen die bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen einheitlich statistische Daten erfassen". Wir haben in einer schriftlichen kleinen Anfrage nun nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist.

Fazit: Es geht voran, aber es ist noch Luft nach oben.
Vor allem beim Melden von Leerstand in Wandsbek sind die Bürger:innen immer noch selbst gefragt. Dazu habe das Bezirksamt nicht die nötige personelle Ausstattung.

Wenn Euch unsachmäßiger Leerstand oder Zweckentfremdung auffällt, meldet Euch bei der Wandsbeker Wohnraumschutzstelle:

Bezirksamt Wandsbek
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Wohnraumschutz

Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg
Raum: 332

E-Mail: wohnraumschutz@wandsbek.hamburg.de

Telefonnummer: +49 40 42881-2385

Öffnungszeiten: Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr

 

Die ganze Kleine Anfrage zum Wohnraumschutz könnt ihr hier einsehen oder im Folgenden Lesen:

Wie arbeitet der Wohnraumschutz in Wandsbek?

Kleine Anfrage vom 01.11.2022

Sachverhalt:
Im November 2021 hat die Bezirksversammlung den Bezirksamtsleiter dazu aufgefordert, er
„möge sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einsetzten, dass im
Rahmen des begleitenden Berichtswesen die bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen
einheitlich statistische Daten erfassen. Hierzu sollte ggf. ein einheitliches digitales
Fachverfahren etabliert werden. Insbesondere mögen die bezirklichen Dienststellen stets
fortlaufend – ohne Unterbrechung – folgende Daten erheben: bestehende
Wohnungsleerstände, Gründe des Leerstandes, Dauer des Leerstandes, Erhebung der Art der
Meldequelle bei Leerstand, angewandte Maßnahmen gegen Leerstand (Bußgelder),
Räumungsgebote, Erhebung der Art der Meldequelle bei Ferienwohnungen,
wohnraumschutzrechtliche Verfahren bei illegalen Ferienwohnungen“ (Drs. 21-4063). In
anderen Bezirken werden diese Daten bereits statistisch und digital auswertbar erfasst. Die
Wohnraumschutzdienststelle im Bezirk Wandsbek konnte im Juli 2022 in einer SKA der CDU
(22/8810) auf viele Fragen mangels Datengrundlage keine zufriedenstellende Auskunft geben.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.11.2022


1) Sieht das Bezirksamt Anlass, die Datenqualität zum Leerstand im Bezirk zu verbessern?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.


1.a) Falls ja, auf welche Weise?
1.b) Falls nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat anlässlich einer parlamentarischen Anfrage zum Thema Wohnraumschutz
die Fallerfassung überarbeitet, so dass die Datenqualität in den vergangenen vier Monaten
bereits verbessert werden konnte. Viele Daten zum Leerstand wurden in eine Excel-Tabelle
übertragen, die regelmäßig aktualisiert wird. Es wird laufend daran gearbeitet, dass die
Datenqualität weiter verbessert wird, beispielsweise durch die Integration erweiterter
Filterungsfunktionen zwecks Datenauswertung.


2) Hat das Bezirksamt Erkenntnisse oder Schätzungen zum Dunkelfeld von nicht
gemeldetem Leerstand?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Das Bezirksamt geht davon aus, dass es nicht gemeldete Fälle von Leerstand gibt, hat
jedoch über deren Anzahl und somit der Größe des Dunkelfelds keine Erkenntnisse.


3) Sieht das Bezirksamt Anlass, das Dunkelfeld besser auszuleuchten?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.


3.a) Falls ja, auf welche Weise?
3.b) Falls nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Die verbesserte Ausleuchtung des Dunkelfelds führt nicht automatisch dazu, dass dem Bezirks-
amt die jeweiligen Einzelfälle bekannt werden. Sinnvoll wären Maßnahmen, die dazu führen,
dass Eigentümer:innen konkrete Fälle von Leerstand melden.


4) Warum werden die Merkmale zu Wohnungsleerständen (Gründe, Dauer, Meldequelle,
Maßnahmen, Räumungsgebote etc.) statistisch nicht erfasst?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erfassung dieser Merkmale für den Wohnraumschutzbericht der Fachbehörde
ist nicht vorgesehen. Für die Arbeit des Abschnitts Wohnraumschutz ist die Erfassung der
beispielhaft genannten statistischen Daten nicht relevant. Somit bestand keine Veranlassung
statistische Daten zu erheben.
Vor dem Hintergrund der wiederholten politischen Anfragen werden die genannten Daten
nunmehr händisch in einer Excel-Tabelle erfasst (siehe zu 1a). Diese Erfassung dient
ausschließlich der Zeitersparnis bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen.


5) Plant die Dienststelle für Wohnraumschutz in Wandsbek die Einführung einer digitalen
statistischen Erfassung dieser Merkmale?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.


5.a) Falls ja, wann und auf welche Weise?
5.b) Falls nein, warum nicht?Seite: 3/3
Bezirksamt Wandsbek:
Dies ist bereits erfolgt, siehe zu 1a. Sofern mit „digital“ die Einführung eines automatisierten
Fachverfahrens gemeint ist, wäre hierfür die Fachbehörde (BSW) zuständig.


6) Wie wird typischerweise mit Hinweisen zu Leerstand in der Wohnraumschutzdienststelle
verfahren?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hinweise zu Leerständen werden erfasst und überprüft. Die Überprüfung umfasst im
Regelfall die Abfrage im Melderegister, die Ermittlung der Eigentümer:innen sowie im Einzelfall
die Durchführung eines Ortstermins. Diese Maßnahmen dienen der Sachverhaltsklärung. Sollte
sich der Leerstand bestätigen, werden die Eigentümer:innen hinsichtlich möglicher Maßnahmen
(z.B. die Anordnung eines Wohnnutzungsgebots) angehört. Über das weitere Vorgehen wird
einzelfallabhängig entschieden.


6.a) Werden Hinweise abhängig von der Art der Meldequelle behandelt?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Jedem Hinweis wird unabhängig von der Meldequelle nachgegangen.


6.b) Werden in allen Fällen die Eigentümer:innen ermittelt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, grundsätzlich werden in allen Fällen die Eigentümer:innen ermittelt. Die Ermittlung kann
jedoch längere Zeit beanspruchen, beispielsweise aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse
nach einem Sterbefall oder bei einem Auslandsaufenthalt der Eigentümer:innen.


7) Wie erklärt sich die Wohnraumschutzdienststelle, dass es in Wandsbek laut Drs.
(22/8810) keine Hinweise auf Leerstand von Amts wegen erhalten hat?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt verfügt nicht über die personelle Ausstattung, die eine anlasslose „Bestreifung“
des Bezirks mit einer aktiven Suche nach leerstehenden Wohnimmobilien ermöglicht. Die Au-
ßendiensttätigkeit beschränkt sich somit auf Ortstermine anlässlich konkreter Einzelfälle. Hin-
weise auf Leerstand „von Amts wegen“ können sich daher nur zufällig ergeben, beispielsweise
wenn im Zusammenhang mit einem Ortstermin ein (weiteres) leerstehendes Haus entdeckt
wird.